Gebührenordnung
Stand 1. September 2023 (monatliche Gebühren in Euro)
Tarifgebiet A (T-A) – Lauda-Königshofen und Grünsfeld
Tarifgebiet B (T-B) – Boxberg
Tarifgebiet C (T-C) – alle anderen Gebiete
(*) Abhängig von Teilnehmerzahl und Leistungsstand
T-A | T-B | T-C | |
Unterricht für Menschen unter 18 Jahren | |||
Rhythmik für Kleinkinder | 24,00 | 24,00 | 29,00 |
Musikalische Früherziehung | 30,00 | 30,00 | 35,00 |
Grundausbildung Blockflöte | 35,00 | 35,00 | 42,00 |
Einzelunterricht – 25 Min. | 57,00 | 57,00 | 70,00 |
Einzelunterricht – 30 Min. | 68,00 | 68,00 | 82,00 |
Einzelunterricht – 45 Min. | 100,00 | 100,00 | 120,00 |
Gruppenunterricht 2 Personen – 30 Min. | 40,00 | 40,00 | 48,00 |
Gruppenunterricht 2 Personen – 45 Min. | 53,00 | 53,00 | 64,00 |
Gruppenunterricht 3 Personen – 45 Min. | 40,00 | 40,00 | 48,00 |
Gruppenunterricht 3 Personen – 60 Min. | 50,00 | 50,00 | 60,00 |
Ensemble ohne Hauptfach | 22,00 | 22,00 | 25,00 |
Ballett/Jazzdance 45-75 Min. (*) | 36,00 | 42,00 | 42,00 |
Ballett ab 90 Min. (*) | 47,00 | 55,00 | 55,00 |
Unterricht für Menschen von 18 bis 26 Jahren | |||
25 Min. wöchentlich | 57.00 | 70,00 | 70,00 |
30 Min. wöchentlich | 68,00 | 82,00 | 82,00 |
45 Min. wöchentlich | 100,00 | 120,00 | 120,00 |
Unterricht für Menschen ab 27 Jahren | |||
25 Min. wöchentlich | 82,00 | 82,00 | 82,00 |
30 Min. wöchentlich | 98,00 | 98,00 | 98,00 |
45 Min. wöchentlich | 140,00 | 140,00 | 140,00 |
Abzüge | |||
2 Kinder | 10% | 10% | 10% |
ab 3 Kindern | 20% | 20% | 10% |
Ermäßigung ab Zweitfach (auf das jeweils günstigere Fach) | 10% | 10% | – |
Miete für Leihinstrumente | |||
Abhängig vom Wert des Instruments | 9 – 15 | 9 – 15 | 9 – 15 |
Unkostenbeitrag für Bereitstellung und Instandhaltung der Unterrichtsinstrumente | |||
Kopieranteil Klavier | 1,00 1,50 | 1,00 1,50 | 1,00 1,50 |
Schlagzeug | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
Keyboard | 0,50 | 0,50 | 0,50 |
1. Rechtscharakter und Name
Die Schule ist ein eingetragener Verein. Sie trägt den Namen „Schule für Musik und Tanz im Mittleren Taubertal e.V.“. Mitgliedsgemeinden der Schule sind: Boxberg, Grünsfeld und Lauda-Königshofen. Die Schule steht den Einwohnern der Mitgliedsgemeinden zur Verfügung. Auswärtige Interessenten können unterrichtet werden, soweit die Kapazität der Schule dies zulässt und sie bereit sind, an den bestehenden Ensembles der Jugendmusikschule teilzunehmen. Ein Auswärtigenzuschlag ist zu entrichten.
2. Aufgabe
2.1 Die Schule erschließt und fördert im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten als freie Bildungsstätte die musikalischen Anlagen und Fähigkeiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach den Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM).
2.2 Sie bildet den Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren aus und bereitet interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler auf ein eventuelles Musikstudium vor.
2.3 Die Schule unterhält Musiziergemeinschaften und führt musikalische Veranstaltungen durch. Die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen, Vereinen und kirchlichen Musiziergruppen wird angestrebt.
3. Fächer
3.1 Im Rahmen der Möglichkeiten wird von der Schule Unterricht in folgenden Fächern angeboten:
Rhythmik für Kleinkinder, Musikalische Früherziehung-Grundausbildung, Streichinstrumente: Violine, Bratsche, Violoncello, Kontrabass, Holzblasinstrumente: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxofon, Fagott, Blechblasinstrumente: Trompete, Horn, Posaune, Tuba, Klavier, Orgel, Akkordeon, Keyboard, Gitarre, Schlagzeug, Gesang, Ballett und Jazztanz
3.2 Praktische Ergänzungsfächer: Orchester, Spielkreis, Band, Big Band, Kammermusik, Chor, Musiktheorie.
3.3 Die Teilnahme an einem Ergänzungsfach ist verbindlicher Bestandteil des Unterrichts. Die Einteilung nimmt der Hauptfachlehrer in Absprache mit der Schulleitung unter Berücksichtigung von Ausbildungsstand und Interesse vor.
3.4 An den Ergänzungsfächern der Schule können auch Interessenten teilnehmen, die keinen Instrumentalunterricht im Rahmen der Schule besuchen.
4. Schuljahr und Unterrichtszeit
Das Schuljahr der Schule für Musik und Tanz beginnt am 01.09. und endet am 31.08. eines Kalenderjahres. Die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule. der Unterricht findet wöchentlich statt, Termin und Dauer werden individuell vereinbart.
5. Räume
Musikunterricht wird erteilt in Räumen, die der Schule von den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Die Geschäftsstelle der Schule befindet sich im Musikschulgebäude der Stadt Lauda-Königshofen, Becksteinerstr. 45.
6. Unterrichtsordnung
6.1 Die Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht, an Ergänzungsfächern und an schulischen Veranstaltungen verpflichtet. Anberaumte Proben sind Bestandteil des Unterrichts.
6.2 Unterrichtsversäumnisse minderjähriger Schüler muss ein Erziehungsberechtigter schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Lehrkraft oder bei der Geschäftsstelle entschuldigen. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunde. Entschuldigt ein Schüler sein Fehlen einer Einzelunterrichtsstunde rechtzeitig im Unterricht der vorausgehenden Woche, so kann der Lehrer die Unterrichtsstunde nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, sofern für diesen Ausnahmefall ein Stundentausch nicht zu vereinbaren war.
6.3 Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Lehrkraft oder der Schulleitung zu verantworten sind, so wird er nachgeholt. Fällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft aus, so ist es ihr überlassen, den Unterricht nachzuholen. Zur Nachholung des Unterrichts können zusätzlich Unterrichtszeiten auch in den Ferien festgesetzt und Schüler zu größeren Gruppen zusammengefasst werden. Bei längerer Krankheit einer Lehrkraft bemüht sich die Schulleitung um eine Vertretung. Wenn dies nicht möglich ist, wird auf Antrag die anteilige Gebühr zurück erstattet, wobei für die Jahresgebühr eine Mindesstundenzahl von 36 Unterrichtsstunden festgesetzt ist.
6.4 Zur Vermeidung von Härtefällen können bei länger dauernder Krankheit eines Schülers Sonderregelungen mit der Schulleitung getroffen werden.
6.5 Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den von der Schule erteilten Fächern müssen mit der betreffenden Lehrkraft abgesprochen werden.
6.6 Die Schüler haben die Weisungen des Schulleiters und der Lehrkräfte zu befolgen.
7. Schulleitung – Lehrkräfte
7.1 Dem Schulleiter obliegt die Leitung der Muskschule in fachlicher und schulorganisatorischer Hinsicht. Er führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Lehrkräfte.
7.2 An der Schule unterrichten hauptamtliche Lehrkräfte und Honorarlehrkräfte.
8. Leistungen der Schüler
8.1 Instrumentalschüler sollten die Anforderungen der Lehrpläne erfüllen. Um dies zu erreichen, ist regelmäßiges und sinnvolles Üben von großer Bedeutung.
8.2 Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in Vorspielstunden überprüft und vorgestellt. Die Eltern können sich jederzeit über den Leistungsstand ihres Kindes informieren. Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge unzureichender Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erwarten, kann der Schüler vom Schulleiter von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Schüler, die grob gegen die Schulordnung der Schule verstoßen oder schuleigene Instrumente und Geräte mutwillig beschädigen. Der Ausschluss entbindet nicht von der Zahlung des Schulgeldes für das laufende Schuljahr. Bestehen bei Eintritt in die Schule Zweifel an der Eignung des Schülers für das gewählte Fach, so kann in Ausnahmefällen eine Probezeit schriftlich vereinbart werden.
9. Lehrmittel
9.1 Instrumente und Noten müssen vom Schüler selbst beschafft werden. Es ist empfehlenswert, den Rat des Fachlehrers einzuholen.
9.2 Schuleigene Instrumente können, soweit vorhanden, den Schülern für eine begrenzte Zeit (ca. 1 Jahr) gegen eine Gebühr überlassen werden. Die Höhe der Instrumentenmiete ist in der Gebührenordnung der Schule festgesetzt. Für Beschädigungen am Leihinstrument haftet der Schüler bzw. dessen ges. Vertreter.
10. Anmeldungen – Ummeldungen – Kündigungen
10.1 An- und Ummeldungen zur Schule für Musik und Tanz bedürfen der Schriftform auf entsprechendem Vordruck. Mit der Anmeldung wird die Schulordnung der Schule anerkannt. In der Geschäftsstelle der Schule für Musik und Tanz, Becksteinerstr. 45, werden An- und Ummeldungen während der üblichen Geschäftszeiten (s.o.) entgegengenommen. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.
10.2 Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres (31.08.) möglich, bei der Musikalischen Früherziehung und Grundausbildung sind Abmeldungen nur zum Ende der zweijährigen Ausbildungszeit sinnvoll. Die Kündigungen müssen bis spätestens 30.06. schriftlich in der Geschäftsstelle der Schule vorliegen. Bei verspäteter Abmeldung verlängert sich das Unterrichtsverhältnis um ein weiteres Schuljahr. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können in der Regel nur in Ausnahmefällen (z.B. Wegzug oder längere Krankheit) berücksichtigt werden; sie sind ebenfalls schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu beantragen.
11. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind in der Gebührenordnung der Schule festgelegt.
12. Gesundheitsbestimmungen
Bei ansteckenden Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der öffentlichen Schulen.
13. Aufsicht
Die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler der Schule üben die Lehrkräfte nur während des Musikunterrichts aus. Den Schülern ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ohne Lehrkraft nicht gestattet.
14. Haftung und Versicherung
Für Schadensfälle, die nicht auf eine Verletzung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht der Städte und Gemeinden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Die Besucher der Musikschule (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie haften für Beschädigungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule sind im Rahmen der Schülerunfallversicherung versichert.
15. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichsstätten in den Mitgliedsgemeinden ist Bestandteil dieser Schulordnung.
16. Inkrafttreten
Diese Schulordnung tritt am 01. September 2004 in Kraft.