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Elternbeirat

1. Vorsitzender:Herr Martin Feeg
Beethovenstr. 5a
97922 Lauda-Königshofen
Tel.: 09343 /6149667
  
2. VorsitzendeHerr Udo Gehrig
Abt-Knittel-Allee 22
97922 Lauda-Königshofen
Tel.: 09343 / 615819
  
Weiterer Elternvertreter
für Lauda-Königshofen,
Boxberg und Grünsfeld
  Herr Christian Hofmann
Höhenstr. 10
97944 Boxberg/Bobstadt
Tel.: 07930 / 9940592
1. Aufgabe

1.1 Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Musikerziehung in der Musikschule und im Elternhaus zu fördern. Er dient als Kontaktorgan zwischen Elternschaft und Musikschule. Insbesondere soll er Anregungen und Ideen von Eltern diskutieren und weiterleiten und sich für die Ziele und Aufgaben der Musikschule bei Elternschaft und Bevölkerung einsetzen.

1.2 Der Beirat vertritt die Interessen der Schüler der Musikschule und ihrer Eltern.

1.3 Der Beirat berät insbesondere über allgemeine Fragen des Unterrichts und der Organisation.

2. Wahl

2.1 Jährlich zu Beginn des Schuljahres ist eine Elternversammlung einzuberufen, in deren Verlauf 7 Elternvertreter zu wählen sind: Drei Elternvertreter für Lauda-Königshofen sowie von den Mitgliedstädten Boxberg und Grünsfeld je zwei Elternvertreter.

2.2 Der Beirat besteht aus den gewählten Elternvertretern. Der Beirat wählt spätestens 4 Wochen nach seiner Wahl seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende gehört dem Vorstand der „Schule für Musik und Tanz im Mittleren Taubertal“ als stimmberechtigtes Mitglied an und wird gleichzeitig als Delegierter für die Landeselternversammlung gewählt.

2.3 Bis zur Wahl des neuen Elternbeirats führt der bisherige Elternbeirat die Geschäfte weiter.

3. Einberufung und Durchführung der Sitzungen

3.1 Der Beirat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich, und zwar spätestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung zu einer ordentlichen Sitzung einberufen.

3.2 Elternbeiratsvorsitzende ist verpflichtet, den Elternbeirat binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn dies der Schulleiter oder die Hälfte der Elternbeiratsmitglieder unter Angabe des zu behandelnden Themas beantragen. Der Schulleiter nimmt auf Einladung des Elternbeirates an den Sitzungen teil.

3.3 Die Elternversammlung wird nach Bedarf, jedoch mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres vom Elternbeiratsvorsitzenden einberufen.

4. Abstimmungen

4.1 Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Elternvertreter anwesend ist.

4.2 Die Elternversammlung ist stets unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

4.3 Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit.

5. Protokoll

5.1 Von jeder Elternbeiratssitzung wird ein Protokoll erstellt, welches an den Schulleiter sowie an jedes Elternbeiratsmitglied verteilt werden muss.

5.2 Von jeder Elternversammlung wird ein Protokoll erstellt, welches an den Schulleiter sowie an jedes Elternbeiratsmitglied verteilt werden muss.

6. Information

6.1 Die Träger sowie die Leitung der Musikschule und der Elternbeirat informieren sich gegenseitig über alle wesentlichen Fragen der Bildung, der musikalischen Ausbildung, des Unterrichtsprogramms, des Schulgeldes und der Organisation.

6.2 Der Elternbeirat ist vor der Festsetzung der Elternbeiträge, der Festlegung von Grundsätzen über die Aufnahme der Schüler in die Musikschule sowie vor der Einführung neuer Unterrichtsprogramme zu hören.

7. Befugnisse

7.1 Die Schule, der Schulträger oder sonstige Behörden sind nicht berechtigt, dem Elternbeirat Weisungen zu erteilen.

7.2 Die Arbeit des Elternbeirates findet ihre Grenzen in den Rechten und Aufgaben der Lehrer, des Schulleiters und des Schulträgers. Der Elternbeirat ist nicht berechtigt, Schülern, Lehrern, dem Schulleiter oder Bediensteten des Schulträgers Weisungen zu erteilen.

8. Sekretariatsaufgaben

Die Musikschule übernimmt die Sekretariatsaufgaben des Elternbeirats.

9. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 16. Juni 2004 in Kraft.